Erwerbsteuer (ISAI): Höhe je nach Bundesstaat
Die Erwerbsteuer, bekannt als Impuesto Sobre Adquisición de Inmuebles (ISAI), ist eine der wichtigsten Steuern beim Immobilienerwerb in Mexiko. Sie variiert je nach Bundesstaat und liegt normalerweise zwischen 2 % und 4,5 % des Kaufpreises.
Zum Beispiel beträgt die ISAI in Mexiko-Stadt 3,5 %, während sie in Jalisco bei etwa 2 % liegt. Diese Steuer wird in der Regel vom Käufer bezahlt und ist oft Teil der Notarkosten.
Mehrwertsteuer: Wann fällt IVA beim Immobilienkauf an?
In Mexiko fällt die Mehrwertsteuer (Impuesto al Valor Agregado, IVA) beim Kauf von Neubauten oder gewerblichen Immobilien an. Sie beträgt aktuell 16 %.
Beim Kauf von gebrauchten Wohnimmobilien ist die Mehrwertsteuer in der Regel nicht fällig. Diese Regelung hilft, den Kauf gebrauchter Häuser attraktiver zu machen.
Stempel- und Registrierungssteuern
Neben der Erwerbsteuer und Mehrwertsteuer gibt es Stempelsteuern und Gebühren für die Registrierung der Immobilie im Grundbuch. Diese Gebühren sind meist geringfügig, jedoch wichtig, um den Eigentumsübergang rechtskräftig zu machen.
Beispielsweise können die Registrierungsgebühren etwa 0,5 % des Kaufpreises betragen. Diese Kosten trägt ebenfalls meist der Käufer.
Steuerzahlung: Wer zahlt was beim Kaufabschluss?
Beim Kaufabschluss trifft man auf verschiedene Zahlungsverpflichtungen. Die Erwerbsteuer (ISAI), Registrierungsgebühren und eventuelle Mehrwertsteuer fallen meistens dem Käufer zu. Die Notarkosten und manchmal die Vermittlergebühren können geteilt oder vom Verkäufer getragen werden, je nach Vereinbarung.
Es ist ratsam, diese Details frühzeitig im Kaufvertrag festzuhalten, um unerwartete Kosten zu vermeiden. Außerdem gibt es in Guadalajara zahlreiche Immobilienoptionen, die potenziellen Käufern angeboten werden.